Air2030: Bundesrat beschliesst Beschaffung von 36 Kampfflugzeugen des Typs F-35A

Bern, 30.06.2021 - Der Bundesrat wird dem Parlament die Beschaffung von 36 Kampfflugzeugen des Typs F-35A des US-Herstellers Lockheed Martin und die Beschaffung von 5 Feuereinheiten des Typs Patriot des US-Herstellers Raytheon beantragen. Die beiden Systeme erzielten in der Evaluation den höchsten Gesamtnutzen und gleichzeitig die tiefsten Gesamtkosten. Der Bundesrat ist überzeugt, dass sich die beiden Systeme am besten eignen, die Schweizer Bevölkerung auch in Zukunft vor Bedrohungen aus der Luft zu schützen. Die Entscheide hat er in seiner Sitzung vom 30. Juni 2021 gefällt.

Die heutigen Mittel der Luftwaffe kommen 2030 an das Ende ihrer Nutzungsdauer. Um die Menschen in der Schweiz weiterhin vor Bedrohungen aus der Luft zu schützen, will der Bundesrat die heutigen Kampfflugzeuge ersetzen und ein neues System zur bodengestützten Luftverteidigung grösserer Reichweite (Bodluv GR) beschaffen. An der Volksabstimmung vom 27. September 2020 wurde ein Planungsbeschluss angenommen, gemäss dem die neuen Kampfflugzeuge mit einem Finanzvolumen von maximal 6 Milliarden Franken beschafft werden sollen. Daneben sind für das Bodluv GR-System 2 Milliarden Franken geplant (beide Finanzvolumen gemäss Stand Landesindex der Konsumentenpreise Jan. 2018).

Der Bundesrat stützt seinen Entscheid auf die umfangreiche technische Evaluation, in welche vier Kandidaten für ein neues Kampfflugzeug (Eurofighter von Airbus, Deutschland; F/A-18 Super Hornet von Boeing, USA; F-35A von Lockheed Martin, USA; Rafale von Dassault, Frankreich) sowie zwei Kandidaten für das Bodluv GR-System (SAMP/T von Eurosam, Frankreich; Patriot von Raytheon, USA) einbezogen wurden.

Kampfflugzeuge: F-35A mit höchstem Gesamtnutzen und mit Abstand am günstigsten

Alle Kandidaten haben die Anforderungen für die Schweiz erfüllt. Sowohl bei den Kampfflugzeugen als auch beim Bodluv GR-System ergab die Evaluation für jeweils einen Kandidaten den höchsten Nutzen und gleichzeitig die tiefsten Kosten. Bei den Kampfflugzeugen handelt es sich dabei um den F-35A. Er weist mit 336 Punkten den höchsten Gesamtnutzen auf, dies mit einem deutlichen Abstand von 95 und mehr Punkten zu den anderen Kandidaten. Bei drei der vier Hauptkriterien schneidet das Flugzeug am besten ab:

• In der Wirksamkeit erreicht der F-35A das beste Resultat durch seinen ausgeprägten technologischen Vorsprung gegenüber den anderen Kandidaten. Darauf basierend verfügt der F-35A über neuartige, sehr leistungsfähige und umfassend vernetzte Systeme zum Schutz und Überwachung des Luftraums. Damit erreicht der F-35A die Informationsüberlegenheit und ermöglicht den Pilotinnen und Piloten besser als bei den anderen Kandidaten ein überlegenes Situationsbewusstsein in allen Aufgabenbereichen. Dies gilt insbesondere auch für den alltäglichen Luftpolizeidienst.

Darüber hinaus ist einzig der F-35A von Grund auf so konstruiert, dass ihn andere Waffensysteme nur schwer erfassen können. Die daraus resultierende hohe Überlebensfähigkeit ist für die Schweizer Luftwaffe ein besonderer Vorteil.

Zudem verändern die vergleichsweise einfache Systembedienung und die Informationsüberlegenheit des F-35A die Trainingsinhalte und das Verhältnis der Flug- zu den Simulatorstunden. Dadurch sind rund 20 Prozent weniger Flugstunden notwendig als bei den anderen Kandidaten und rund 50 Prozent weniger Start- und Landungen als mit den heutigen Jetflugzeugen der Luftwaffe, die durch den F-35A abgelöst werden.

Schliesslich ist beim F-35A als modernstes Waffensystem davon auszugehen, dass sein Technologievorsprung bis weit in Zukunft Bestand haben wird. Dies ist bei der vorgesehenen Nutzungsdauer von 30 Jahren ein grosser Vorteil gegenüber den anderen Kandidaten.

• Im Produktesupport erzielt der F-35A die höchste Bewertung aufgrund des effizienten Betriebs und der Instandhaltung, einer fortschrittlichen Ausbildung und der hohen Versorgungssicherheit während der gesamten Nutzungsdauer. Diese ist auch darauf zurückzuführen, dass der F-35A in der höchsten Stückzahl produziert wird und auch in Europa von der grössten Anzahl Länder eingesetzt wird.

• Auch in der Kooperation weist der F-35A das beste Resultat auf. Er bietet umfassende Möglichkeiten zur Zusammenarbeit beim Betrieb und einen breiten Zugang zu Daten und fachtechnischen Ressourcen.

• Im direkten Offset erreicht das Konzept des F-35A zum Zeitpunkt der Offert-Einreichung nicht das beste Resultat. Die Offsetverpflichtung von 60 Prozent des Auftragswerts ist bis spätestens 4 Jahre nach der letzten Lieferung restlos zu erfüllen.

Was die Flottengrösse betrifft, deckt bei allen vier Kandidaten die Anzahl von 36 Flugzeugen den Bedarf für den Schutz des Luftraums in einer anhaltenden Situation erhöhter Spannungen. Die Luftwaffe soll verhindern, dass der schweizerische Luftraum von Parteien in einem militärischen Konflikt benutzt wird.

Datenautonomie gewährleistet

In seinem Entscheid hat der Bundesrat auch die technologischen Abhängigkeiten von Hersteller und Herstellerland berücksichtigt. Abhängigkeiten können nicht ganz ausgeschlossen werden, wenn Systeme beschafft werden. Allerdings zeigte sich, dass alle Kandidaten die erforderliche Datenautonomie gewährleisten. Beim F-35A ist insbesondere die Cybersicherheit sehr gut sichergestellt, weil das Cybermanagement, die Sicherheit der Rechnerarchitektur und die auf Cyberschutz ausgerichteten Massnahmen umfassend gewährleistet sind.

Wie bei allen anderen Kandidaten bestimmt auch beim F-35A die Schweiz selbst, welche Daten sie über Datenlinkverbindungen mit anderen Luftwaffen austauscht oder welche logistischen Daten an den Hersteller zurückgemeldet werden. Zudem erfolgen Betrieb und Instandhaltung des Flugzeuges in der Schweiz durch die Luftwaffe und RUAG Schweiz.

F-35A im Bereich von 2 Milliarden Franken günstiger als die Konkurrenten

Nebst dem Nutzen hat der F-35A auch bei den Kosten mit Abstand das beste Resultat erzielt. Sowohl Beschaffung als auch Betrieb sind für dieses Flugzeug am günstigsten. Die Beschaffungskosten belaufen sich zum Zeitpunkt der Angebote im Februar 2021 auf 5,068 Milliarden Franken. Sie liegen damit klar im vorgegebenen Finanzvolumen von 6 Milliarden Franken, den die Stimmbevölkerung beschlossen hat. Auch wenn die Teuerung bis zum Zahlungszeitpunkt hinzugerechnet wird, liegen die Beschaffungskosten im Kreditrahmen.

Der F-35A ist zudem auch bei den Betriebskosten das günstigste Flugzeug aller Anbieter. Die Gesamtkosten, welche aus den Beschaffungs- und den Betriebskosten bestehen, betragen beim F-35A über 30 Jahre gerechnet rund 15,5 Milliarden Franken.

Der Unterschied zum zweitgünstigsten Kandidaten liegt im Bereich von 2 Milliarden Franken.

Bodengestützte Luftverteidigung grösserer Reichweite: Patriot mit dem besseren Nutzen und tieferen Kosten

Beim System zur bodengestützten Luftverteidigung grösserer Reichweite hebt sich Patriot in allen vier Hauptkriterien teilweise deutlich und insbesondere beim Hauptkriterium Wirksamkeit markant gegenüber SAMP/T ab. Das System ist in der Lage, sowohl selbstständig als auch in Kombination mit den Kampfflugzeugen Räume zu schützen. Es erreicht eine Einsatzhöhe von deutlich über 20’000 Metern (vertikal) sowie eine Einsatzdistanz von weit über 50 Kilometern (horizontal). Dies ist im Kontext von Bodluv-Systemen grösserer Reichweite eine ausserordentlich grosse Einsatzdistanz. Damit trägt Patriot massgeblich zur integrierten Luftverteidigung bei.

Für die Verteidigung der abzudeckenden Fläche von 15'000 Quadratkilometern sind 5 Patriot Feuereinheiten notwendig.

Bei den Kosten kommt Patriot günstiger zu stehen. Die Beschaffungskosten inklusive Teuerung und Mehrwertsteuer bis zum Zahlungszeitpunkt belaufen sich für Patriot auf 1,970 Milliarden Franken. Zusammen mit den berechneten Betriebskosten über 30 Jahre betragen bei Patriot die Gesamtkosten rund 3,6 Milliarden Franken. Damit ist das System deutlich günstiger als der andere Kandidat. Die Offsetverpflichtung von 100 Prozent des Auftragswerts ist bis spätestens 4 Jahre nach der letzten Lieferung restlos zu erfüllen.

Externe Prüfung der Ergebnisse

Bundesrätin Viola Amherd hat hinsichtlich der Beschaffung neuer Kampfflugzeuge die Zürcher Anwaltskanzlei Homburger AG mit einer Plausibilisierung beauftragt. Diese Plausibilitätsprüfung bezog sich auf die Methodik der Bewertung, Zuschlagskriterien sowie die finanzielle Beurteilung der Angebote, unter Berücksichtigung des vom Volk genehmigten Planungsbeschlusses. Homburger ist im Rahmen dieser Prüfungen zum Schluss gelangt, dass die Rangfolge der Anbieter gemäss Kosten-Nutzenanalyse der armasuisse im Evaluationsbericht plausibel ist.


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